Wohn-Riester als Baustein der Baufinanzierung
Von Versivox.de | Versicherung & Vorsorge | 30. September 2009 | Kategorie: Mehr zum Thema Geld... |Bei Wohn Riester handelt es sich um die Einbeziehung von selbst genutzten Wohnraum, oder auch Genossenschaftsanteilen in die staatlich geförderte Private Altersvorsorge. Besonders für normalverdienende Familien mit Kindern wurde hier ein gewisser Ausgleich für den Wegfall der Eigenheimzulage geschaffen.
Auch wenn schon Riester Verträge bestehen, können Teile davon für Wohnriester verwendet, bzw. umgewandelt werden. Weiterhin müssen, um die Förderung zu bekommen entsprechende zertifizierte Verträge, die auch im Angebot sind, abgeschlossen werden. Auch eine Darlehenstilgung ist damit möglich. Bis zu 2100 € können pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Der Anspruch muss immer mit der Jahressteuererklärung beantragt werden und beträgt für den Versicherungsnehmer bis zu 154 € (Mit Ehepartner bis zu 308 €) und für jedes Kind bis zu 185 €. Alle Kinder, die ab 2008 geboren wurden erhalten bis zu 300 € Förderung.
Wohn Riester ist in der Ansparphase steuerfrei und auch vor Insolvenz und Harz IV sicher. Im Rentenalter wird es für die Immobilie, die über Wohn Riester finanziert wurde eine sog. nachgelagerte Besteuerung geben. Dabei wird die Steuerschuld auf 25 Jahre hoch gerechnet und mit dem Vorteil des mietfreien Wohnens verglichen. Die Steuerschuld kann dann über 25 Jahre abgezahlt werden, oder sie wird sofort beglichen. Dann werden 25% der Summe erlassen.