Reiserücktrittversicherung

Viele Reisen werden heute bereits viele Wochen oder gar Monate vor dem eigentlichen Reiseantritt gebucht, da die Veranstalter dann mit hohen Rabatten werben. Aufgrund dieser frühen Buchung ist es jedoch immer möglich, dass bis zum tatsächlichen Reiseantritt noch einiges dazwischenkommt und die Reise womöglich überhaupt nicht angetreten werden kann.
Daher ist es notwendig, beim Abschluss der Reise auch an eine Reiserücktrittversicherung zu denken. Diese kann noch bis 14 Tage nach der Buchung der Reise abgeschlossen werden. Spätere Abschlüsse sind grundsätzlich nicht möglich.

Die Reiserücktrittversicherung wird heute vielfach direkt im Reisebüro angeboten. Wer seine Reise im Internet bucht, kann ebenfalls oft per Link einen Anbieter der Reiserücktrittversicherung finden.

Die Reiserücktrittversicherung leistet immer dann, wenn der Versicherte seinen Urlaub nicht antreten kann. Dies kann aufgrund einer eigenen Erkrankung, einer Erkrankung der Kinder oder aber auch der Eltern sein. Auch ein Todesfall innerhalb der Familie und sogar Arbeitslosigkeit sind über Reiserücktrittsversicherungen abgedeckt. Sofern ein bisher Arbeitsloser ein Stellenangebot erhält, übernimmt auch hier die Reiserücktrittversicherung die Stornokosten. Dies ist jedoch nicht bei allen Versicherungsgesellschaften der Fall.

In welchem Maß die Stornokosten von der Rücktrittversicherung übernommen werden, ist vom jeweiligen Vertrag abhängig. So werden in vielen Fällen bis zu 100% der Kosten getragen, in anderen Fällen kann es aber auch sein, dass nur 50% der Stornokosten von der Versicherung bezahlt werden, den Rest muss der Reisende selbst übernehmen.

Die Kosten der Reiserücktrittversicherung ermitteln sich nach dem Reisepreis. Spezielle Rechner, die die Höhe der Kosten ermitteln, stehen im Internet zur Verfügung.

Neben einer einmaligen Reiserücktrittversicherung gibt es bei einigen Gesellschaften auch die Möglichkeit, Jahresrücktrittversicherungen abzuschließen. Sie gelten dann nicht für eine einzige Reise, sondern für alle Reisen innerhalb eines Jahres (vzv).