Rechtsschutz ist nicht gleich Rechtsschutzversicherung…

Die Deutschen gelten als ganz besonders klagefreundliches Volk. Rund 15 Millionen Menschen sind jedes Jahr in Deutschland in irgendeine Art und Weise in gerichtliche Entscheidungen oder Abläufe involviert. Schon das zeigt, dass eine Rechtsschutzversicherung durchaus eine sinnvolle Idee ist. Allerdings ist es nicht ganz einfach, die richtige Rechtsschutzversicherung zu finden – zu unterschiedlich sind die juristischen Ausprägungen. Bisweilen haben Bürger auch einen Rechtsschutz, ohne es genau zu wissen. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft kann beispielsweise automatisch einen Arbeits-Rechtsschutz beinhalten. Verschiedene Produkte des Allgemeinen Deutschen Automobilsclubs, ADAC, enthalten automatisch einen Verkehrsrechtsschutz. Wer sich also bei Rechtsschutzversicherungen umschaut, sollte schon von vornherein wissen, welches Rechtsrisiko er abdecken will und außerdem prüfen, wo er vielleicht über einen bestehenden Vertrag oder eine Mitgliedschaft bereits abgesichert ist.

Hier hilft der modulare Aufbau von Rechtsschutzversicherungen. Der Kunde kann sich so seinen individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen. Doch auch wenn der Versicherungsnehmer die für ihn passende Rechtsschutzversicherung gefunden hat, heißt es immer noch genau hinzusehen, denn es gibt zahlreiche Gründe für Leistungsausschlüsse. Wer beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung schon in der Absicht abschließt, seinen Nachbarn zu verklagen, könnte mit seiner neuen Rechtsschutzversicherung schon gewissen Probleme bekommen. Daher gibt es in der Regel eine Frist, die meistens drei Monate dauert, ehe die Versicherung Leistungen gewährt.

Obwohl die Rechtsschutzversicherung eigentlich ein eher junger Spross in der Versicherungswirtschaft ist, reichen ihre Wurzeln doch tief in die Geschichte. Schon im Mittelalter standen Gilden und Zünfte ihren Mitgliedern im Falle rechtlicher Streitigkeiten bei. Später übernahmen Vereine, Verbände oder Gewerkschaften den Rechtsschutz für ihre Mitglieder. Zum Teil gilt dies bis zum heutigen Tag.